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Generaldirektorat
für schöne Künste Aufgaben - Für
die Nationale Kultur und moderne Anschauung entsprechende Durchführung und
Verbreiterung von Kunstaktivitäten zu sorgen, um vergangene und gegenwärtige
Kunstbewegungen zu verfolgen, die Bevölkerung auf diesem Gebiet zur Kenntnis
zu setzen, die Bekanntmachung unserer schönen Künste im In- und Ausland
zu veranlassen und in dieser Hinsicht mit den betreffenden Institutionen
zusammen zu arbeiten.
- Maßnahmen
zu treffen, damit die Künste anderer Völker im Inland bekanntgemacht werden.
- Staatliche
Bestände zu erweitern.
- Maßnahmen
zu treffen, damit die die schönen Künste betreffende Arbeiten in Hinsicht
auf soziale und kulturelle Entwicklung nützlich sein werden.
- Die
Gründung von Orchesters, Chors, Musik- und Volkstanzensembles, Gemälde-
und Skulpturenmuseen und Galerien für schöne Künste vorzuschlagen und diesbezügliche
Dienste zu leisten. Wettbewerbe, Ausstellungen, Konzerte zu veranstalten,
um unsere nationalen Güter im In- und Ausland bekanntzumachen.
- Auf
dem Gebiet von schönen Künsten wissenschaftliche Forschungen, Untersuchungen
durchzuführen, Publikationen zu machen, Archiv zu errichten und zu erweitern
und es zur Verfügung zu stellen
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