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Generaldirektorat für schöne Künste

Generaldirektorat für schöne Künste

Aufgaben

    1. Für die Nationale Kultur und moderne Anschauung entsprechende Durchführung und Verbreiterung von Kunstaktivitäten zu sorgen, um vergangene und gegenwärtige Kunstbewegungen zu verfolgen, die Bevölkerung auf diesem Gebiet zur Kenntnis zu setzen, die Bekanntmachung unserer schönen Künste im In- und Ausland zu veranlassen und in dieser Hinsicht mit den betreffenden Institutionen zusammen zu arbeiten.
    2. Maßnahmen zu treffen, damit die Künste anderer Völker im Inland bekanntgemacht werden.
    3. Staatliche Bestände zu erweitern.
    4. Maßnahmen zu treffen, damit die die schönen Künste betreffende Arbeiten in Hinsicht auf soziale und kulturelle Entwicklung nützlich sein werden.
    5. Die Gründung von Orchesters, Chors, Musik- und Volkstanzensembles, Gemälde- und Skulpturenmuseen und Galerien für schöne Künste vorzuschlagen und diesbezügliche Dienste zu leisten. Wettbewerbe, Ausstellungen, Konzerte zu veranstalten, um unsere nationalen Güter im In- und Ausland bekanntzumachen.
    6. Auf dem Gebiet von schönen Künsten wissenschaftliche Forschungen, Untersuchungen durchzuführen, Publikationen zu machen, Archiv zu errichten und zu erweitern und es zur Verfügung zu stellen




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